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Schilder Klar Verpackungskennzeichnung Gefahrenklasse 4, Selbstentzündliche Stoffe, 100x100 mm Folie selbstklebend, 572/61

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Schilder Klar Verpackungskennzeichnung Gefahrenklasse 4, Selbstentzündliche Stoffe, 100x100 mm Folie selbstklebend, 572/61
Schilder Klar
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572/61
572/61
4250669452092
  • Höhe: 100,00 mm
  • Breite: 100,00 mm
  • Gewicht: 0,00228 kg
  • Material: Folie selbstklebend
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Schilder Klar Verpackungskennzeichnung Gefahrenklasse 4, Selbstentzündliche Stoffe, 100x100 mm Folie selbstklebend, 572/61, 4250669452092

Verpackungskennzeichnung Gefahrenklasse 4 - Selbstentzündliche Stoffe

Verpackungskennzeichnung Gefahrenklasse 4 - Selbstentzündliche Stoffe, Seitenlänge 100 mm

Das rautenförmige Schild besitzt eine schwarze Umrandung. Die obere Hälfte des Schildes hat einen weißen und die untere einen roten Grund, sowie eine Lichtkante in der jeweiligen Farbe Lichtkante. In der oberen Hälfe des Schildes ist eine schwarze Flamme zu sehen. In der unteren Spitze der Raute befindet sich eine schwarze 4.

Material:
  • Folie selbstklebend
Allgemeiner Hinweis: Gefährliche Güter sind so zu kennzeichnen, dass sie als solche erkannt werden. Diese Kennzeichnung erfolgt bei Versandstücken mit Gefahrzetteln und UN Nummer.
Die Gefahrzettel können zusätzlich eine Aufschrift in Zahlen (oder Buchstaben) tragen, die auf die Gefahrklasse (oder bei Explosivstoffen auf die sogenannten Verträglichkeitsgruppen) hinweisen. Häufig müssen Versandstücke aufgrund anderer Rechtsvorschriften zusätzlich gekennzeichnet sein, z.B. mit Hinweisen auf die besondere Gefahr des Gutes, gegebenenfalls auch mit Gefahrensymbolen nach der Gefahrstoffverordnung.
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Verpackungskennzeichnung Gefahrenklasse 4 - Selbstentzündliche Stoffe, Seitenlänge 100 mm

Das rautenförmige Schild besitzt eine schwarze Umrandung. Die obere Hälfte des Schildes hat einen weißen und die untere einen roten Grund, sowie eine Lichtkante in der jeweiligen Farbe Lichtkante. In der oberen Hälfe des Schildes ist eine schwarze Flamme zu sehen. In der unteren Spitze der Raute befindet sich eine schwarze 4.

Material:
  • Folie selbstklebend
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Die Gefahrzettel können zusätzlich eine Aufschrift in Zahlen (oder Buchstaben) tragen, die auf die Gefahrklasse (oder bei Explosivstoffen auf die sogenannten Verträglichkeitsgruppen) hinweisen. Häufig müssen Versandstücke aufgrund anderer Rechtsvorschriften zusätzlich gekennzeichnet sein, z.B. mit Hinweisen auf die besondere Gefahr des Gutes, gegebenenfalls auch mit Gefahrensymbolen nach der Gefahrstoffverordnung.
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