Erklärung zur Barrierefreiheit
Die PROFISHOP GmbH ist bestrebt, ihre Website www.profishop.de im Einklang mit den geltenden gesetzlichen Bestimmungen barrierefrei zugänglich zu machen. Maßgeblich sind hierfür das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) sowie die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0), die zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates dienen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website http://www.profishop.de.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Website http://www.profishop.de ist mit den Anforderungen der BITV 2.0 sowie der Konformitätsstufe AA der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1) weitgehend vereinbar. Wir haben umfangreiche Maßnahmen umgesetzt, um eine möglichst barrierefreie Nutzung für alle Menschen sicherzustellen – unabhängig von individuellen Fähigkeiten oder technischen Hilfsmitteln.
Die Website entspricht darüber hinaus dem Europäischen Standard EN 301 549 V3.2.1 (2021-03) in weiten Teilen.
Nicht barrierefreie Inhalte
Aktuell sind nahezu alle Bereiche unserer Website barrierefrei zugänglich. In einzelnen Fällen kann es dennoch vorkommen, dass bestimmte Inhalte oder Funktionen nicht vollständig barrierefrei sind. Dazu zählen insbesondere:
Ältere PDF-Dokumente, die noch nicht vollständig barrierefrei umgestaltet wurden
Einzelne Drittanbieter-Inhalte, auf deren Gestaltung wir keinen direkten Einfluss haben
Wir arbeiten kontinuierlich daran, auch diese Bereiche weiter zu optimieren und etwaige Barrieren schrittweise zu beseitigen.
Feedback und Kontakt
Sie sind auf eine Barriere gestoßen oder möchten uns Hinweise zur Verbesserung der Barrierefreiheit geben? Wir freuen uns über Ihre Rückmeldung!
Bitte kontaktieren Sie uns über unser Kontaktformular oder per E-Mail an [email protected].
Wenn Sie nicht barrierefreie Inhalte in einem barrierefreien Format benötigen, setzen Sie sich gerne mit uns in Verbindung – wir bemühen uns um eine schnellstmögliche und individuelle Lösung.
Stand dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde im Mai 2025 erstellt und regelmäßig aktualisiert.