Schilder Klar Verbotszeichen Mitführen von Hunden verboten DIN EN ISO 7010-P021, 200x1.5 mm Kunststoff, 1344/72
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| Hersteller: |
Schilder Klar
|
| Herstellernummer: | 1344/72 |
| Lieferantennummer: | 1344/72 |
| EAN: | 4250669412362 |
Technische Daten:
- Stärke: 1,50 mm
- Breite: 200,00 mm
- Gewicht: 0,05181 kg
- Material: Kunststoff
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Schilder Klar Verbotszeichen Mitführen von Hunden verboten DIN EN ISO 7010-P021, 200x1.5 mm Kunststoff, 1344/72, 4250669412362
Verbotszeichen Mitführen von Hunden verboten DIN EN ISO 7010-P021
Verbotszeichen Mitführen von Hunden verboten DIN EN ISO 7010 - P021, 200mm
Mittig auf dem kreisförmigen, weißen Schild ist ein Hund zu sehen. Das Schild hat einen roten Rand und eine rote, diagonale Linie, welche den Hund überdeckt, um das Verbot deutlich zu machen.
Stellen Sie um auf die Sicherheitszeichen nach DIN EN ISO 7010. Laut ASR A1.3 sind die Sicherheitskennzeichen nach DIN EN ISO 7010 für alle Betriebsstätten in Deutschland gültig. Alte Ausnahmen, z. B. nach BGV A8 gelten nicht mehr. Nur mit Kennzeichnung nach ASR A1.3 schaffen Sie Rechtssicherheit-auch im Schadensfall. Nutzen Sie die Vermutungswirkung der gesetzlichen Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Dies bedeutet: Nach aktueller ASR A1.3 gekennzeichnet heißt alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Handeln Sie sofort und stellen Sie um, kennzeichnen Sie nach aktueller Norm!
Material: Kunststoff
Mit diesem Verbotsschild kennzeichnen Sie immer eindeutig und weisen Kunden, Besucher und Mitarbeiter darauf hin, dass das Mitführen von Hunden verboten ist. Ein korrekt angebrachtes Verbotsschild verhütet ein mögliches Fehlverhalten und kann dafür sorgen, dass Hunde von diesem Ort ferngehalten werden. Das kann notwendig werden sollte das Mitführen von Hunden an diesem Ort gegen geltende Sicherheits- oder Hygienebestimmungen verstoßen. Sie können somit die Verbreitung von Keimen oder Parasiten eindämmen und so Schaden von Mensch und Tier abwenden.
Verbotszeichen Mitführen von Hunden verboten DIN EN ISO 7010-P021
Verbotszeichen Mitführen von Hunden verboten DIN EN ISO 7010 - P021, 200mm
Mittig auf dem kreisförmigen, weißen Schild ist ein Hund zu sehen. Das Schild hat einen roten Rand und eine rote, diagonale Linie, welche den Hund überdeckt, um das Verbot deutlich zu machen.
Stellen Sie um auf die Sicherheitszeichen nach DIN EN ISO 7010. Laut ASR A1.3 sind die Sicherheitskennzeichen nach DIN EN ISO 7010 für alle Betriebsstätten in Deutschland gültig. Alte Ausnahmen, z. B. nach BGV A8 gelten nicht mehr. Nur mit Kennzeichnung nach ASR A1.3 schaffen Sie Rechtssicherheit-auch im Schadensfall. Nutzen Sie die Vermutungswirkung der gesetzlichen Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Dies bedeutet: Nach aktueller ASR A1.3 gekennzeichnet heißt alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Handeln Sie sofort und stellen Sie um, kennzeichnen Sie nach aktueller Norm!
Material: Kunststoff
Mit diesem Verbotsschild kennzeichnen Sie immer eindeutig und weisen Kunden, Besucher und Mitarbeiter darauf hin, dass das Mitführen von Hunden verboten ist. Ein korrekt angebrachtes Verbotsschild verhütet ein mögliches Fehlverhalten und kann dafür sorgen, dass Hunde von diesem Ort ferngehalten werden. Das kann notwendig werden sollte das Mitführen von Hunden an diesem Ort gegen geltende Sicherheits- oder Hygienebestimmungen verstoßen. Sie können somit die Verbreitung von Keimen oder Parasiten eindämmen und so Schaden von Mensch und Tier abwenden.
SC3-882
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| EAN: | 4250669412362 |
Technische Daten:
- Stärke: 1,50 mm
- Breite: 200,00 mm
- Gewicht: 0,05181 kg
- Material: Kunststoff
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Verbotszeichen Mitführen von Hunden verboten DIN EN ISO 7010-P021
Verbotszeichen Mitführen von Hunden verboten DIN EN ISO 7010 - P021, 200mm
Mittig auf dem kreisförmigen, weißen Schild ist ein Hund zu sehen. Das Schild hat einen roten Rand und eine rote, diagonale Linie, welche den Hund überdeckt, um das Verbot deutlich zu machen.
Stellen Sie um auf die Sicherheitszeichen nach DIN EN ISO 7010. Laut ASR A1.3 sind die Sicherheitskennzeichen nach DIN EN ISO 7010 für alle Betriebsstätten in Deutschland gültig. Alte Ausnahmen, z. B. nach BGV A8 gelten nicht mehr. Nur mit Kennzeichnung nach ASR A1.3 schaffen Sie Rechtssicherheit-auch im Schadensfall. Nutzen Sie die Vermutungswirkung der gesetzlichen Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Dies bedeutet: Nach aktueller ASR A1.3 gekennzeichnet heißt alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Handeln Sie sofort und stellen Sie um, kennzeichnen Sie nach aktueller Norm!
Material: Kunststoff
Mit diesem Verbotsschild kennzeichnen Sie immer eindeutig und weisen Kunden, Besucher und Mitarbeiter darauf hin, dass das Mitführen von Hunden verboten ist. Ein korrekt angebrachtes Verbotsschild verhütet ein mögliches Fehlverhalten und kann dafür sorgen, dass Hunde von diesem Ort ferngehalten werden. Das kann notwendig werden sollte das Mitführen von Hunden an diesem Ort gegen geltende Sicherheits- oder Hygienebestimmungen verstoßen. Sie können somit die Verbreitung von Keimen oder Parasiten eindämmen und so Schaden von Mensch und Tier abwenden.
Verbotszeichen Mitführen von Hunden verboten DIN EN ISO 7010-P021
Verbotszeichen Mitführen von Hunden verboten DIN EN ISO 7010 - P021, 200mm
Mittig auf dem kreisförmigen, weißen Schild ist ein Hund zu sehen. Das Schild hat einen roten Rand und eine rote, diagonale Linie, welche den Hund überdeckt, um das Verbot deutlich zu machen.
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Material: Kunststoff
Mit diesem Verbotsschild kennzeichnen Sie immer eindeutig und weisen Kunden, Besucher und Mitarbeiter darauf hin, dass das Mitführen von Hunden verboten ist. Ein korrekt angebrachtes Verbotsschild verhütet ein mögliches Fehlverhalten und kann dafür sorgen, dass Hunde von diesem Ort ferngehalten werden. Das kann notwendig werden sollte das Mitführen von Hunden an diesem Ort gegen geltende Sicherheits- oder Hygienebestimmungen verstoßen. Sie können somit die Verbreitung von Keimen oder Parasiten eindämmen und so Schaden von Mensch und Tier abwenden.
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