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Mehrwertsteuerbefreiung

Infos zur MwSt. Befreiung (Nullsteuersatz):
Schreiben vom Bundesministerium bezüglich Nullsteuersatz

Auszug aus dem Umsatzsteuergesetz - gemäß §12 Absatz 3 UStG
„Die Steuer ermäßigt sich auf 0 Prozent für die folgenden Umsätze:

  1. die Lieferungen von Solarmodulen an den Betreiber einer Photovoltaikanlage, einschließlich der für den Betrieb einer Photovoltaikanlage wesentlichen Komponenten und der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zuspeichern, wenn die Photovoltaikanlage auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, installiert wird. Die Voraussetzungen des Satzes 1 gelten als erfüllt, wenn die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 Kilowatt (peak) beträgt oder betragen wird;
  2. den innergemeinschaftlichen Erwerb der in Nummer 1 bezeichneten Gegenstände, die die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllen;
  3. die Einfuhr der in Nummer 1 bezeichneten Gegenstände, die die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllen;
  4. die Installation von Photovoltaikanlagen sowie der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Lieferung der installierten Komponenten die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllt.“

 Des Weiteren müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

• Sie bestellen als Privatperson & die gewonnene Energie wird nur privat genutzt
• Gilt nur für Lieferung und Installation innerhalb Deutschlands
• Der Speicher muss ortsgebunden und hausnah verbaut werden

Wenn sich im Nachgang heraus stellen sollte, dass die Berechtigung für den Nullsteuersatz bei Ihnen nicht besteht, wird die 19% MwSt. direkt fällig und an den Auftraggeber nachberechnet. Außerdem behalten wir uns vor, ggf. weitere Dokumente oder Nachweise im Nachgang einzufordern, falls es die gesetzlichen Bestimmungen erfordern sollten.