AEROTEC Industrie Beisteller CH 20-10 bar Industriekolben Aggregat, 201420050, 4260366740743
Die Industriekolbenserie von AEROTEC ist perfekt für den harten Industrieeinsatz geeignet. Das ausgereifte Aggregat wird in aufwendiger Handarbeit exakt und präzise gefertigt. Aggregat mit sehr gutem Wirkungsgrad, und niedrigem Stromverbrauch.
Merkmale:
Hochwirksame und groß dimensionierte Luftfilter
Kolbenlagerung über Nadelrollenlager
Energiesparmotor (Eff1) - Schutzklasse F
Große, doppelt gehonte Laufzylinder für eine lange Lebensdauer
Extra großes Lüfter Rad aus Gusseisen für eine perfekte Kühlung selbst bei härtestem Einsatz
Technische Daten:
Modell: Aerotec Industrie Beisteller/ CH 20-10 bar V - 2 stufig/ BASIS
Druck (bar): 10
Liefermenge L/min.: 210
Ansaugleistung L/min.: 270
Schalldruckpegel d(BA): 74
Motor KW/PS: 1,5/2
Volt / Hz: 400/50
Maße (mm): 580x425x340
Gewicht (kg): 88
Dieses Produkt wird individuell nach Ihren Spezifikationen gefertigt. Der Artikel ist daher gemäß §312g Abs.2 BGB vom Widerrufsrecht ausgeschlossen.
AEROTEC Industrie Beisteller CH 20-10 bar Industriekolben Aggregat, 201420050, 4260366740743
Die Industriekolbenserie von AEROTEC ist perfekt für den harten Industrieeinsatz geeignet. Das ausgereifte Aggregat wird in aufwendiger Handarbeit exakt und präzise gefertigt. Aggregat mit sehr gutem Wirkungsgrad, und niedrigem Stromverbrauch.
Merkmale:
Hochwirksame und groß dimensionierte Luftfilter
Kolbenlagerung über Nadelrollenlager
Energiesparmotor (Eff1) - Schutzklasse F
Große, doppelt gehonte Laufzylinder für eine lange Lebensdauer
Extra großes Lüfter Rad aus Gusseisen für eine perfekte Kühlung selbst bei härtestem Einsatz
Technische Daten:
Modell: Aerotec Industrie Beisteller/ CH 20-10 bar V - 2 stufig/ BASIS
Druck (bar): 10
Liefermenge L/min.: 210
Ansaugleistung L/min.: 270
Schalldruckpegel d(BA): 74
Motor KW/PS: 1,5/2
Volt / Hz: 400/50
Maße (mm): 580x425x340
Gewicht (kg): 88
Dieses Produkt wird individuell nach Ihren Spezifikationen gefertigt. Der Artikel ist daher gemäß §312g Abs.2 BGB vom Widerrufsrecht ausgeschlossen.